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Pflegestufen und Preise

Mit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes gibt es zu den Pflegeleistungen der vollstationären Pflege, d. h. der Pflege im Heim, durch die Pflegekasse oder andere Versicherungsträger folgende Zuschüsse:


Pflegestufe 0 oder G keine Zuschüsse
Pflegestufe I 1.023,00 € / mtl.
Pflegestufe II 1.279,00 € / mtl.
Pflegestufe III 1.510,00 € / mtl.
in Härtefällen der Pflegestufe III 1.825,00 € / mtl.


Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung hat der Bewohner in voller Höhe selbst zu tragen. Kann er diese Kosten für Unterkunft und Verpflegung aus eigenen Mitteln (Renteneinkünfte, Sparvermögen) nicht aufbringen, sollten Sie sich noch vor der Heimaufnahme an den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger Ihres bisherigen Wohnsitzes (Landkreise oder selbstständige große Städte) wenden. Hier gilt die Vermögensfreigrenze bei Alleinstehenden 2.600,00 € und bei Verheirateten 3.214,00 €. Wer wegen einer Krankheit oder einer Behinderung in einem Heim leben muss und die Kosten dafür nicht tragen kann, sollte beim Sozialamt die Übernahme der ungedeckten Heimkosten und einen angemessenen Barbetrag beantragen.

Auf eines möchten wir noch gerne hinweisen. Während eines Beratungsgespräches stellen wir immer wieder fest, dass selten den näheren Angehörigen eine Vollmacht über Haushaltsauflösung, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung sowie einer Zustimmung zu ärztlichen Heil- und Behandlungsmaßnahmen vorliegt. Liegen keinerlei Vollmachten vor, ist es oft unumgänglich einen Antrag auf Betreuung beim Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Hildesheim zu stellen.

Möchten Sie über eine anstehende Heimunterbringung weitere Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen bei vorheriger telefonischer Terminabsprache gern zur Verfügung (Heimleitung Tel. 0 50 67 / 91 04 - 0).

Was sollte ich vor einer Heimaufnahme wissen?

Den eigenen Haushalt oder das Zusammenleben in der Familie aufgeben zu müssen, ist sicherlich ein schwerwiegender Entschluss. Es gibt aber nun einmal Situationen, wo die häusliche bzw. ambulante Pflege und Betreuung nicht mehr gewährleistet ist oder nicht sichergestellt werden kann. In solchen Fallen ist die Konsequenz eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Schon ein normaler Umzug macht insbesondere älteren Menschen erheblich zu schaffen. Um so problematischer wird das Ganze, wenn es sich nicht nur um den Umzug von einer Wohnung in eine andere handelt, sondern um einen Wechsel aus der vertrauten Umgebung in eine Alten- bzw. Pflegeeinrichtung. Es ist verständlich, dass viele ältere Menschen von einem Umzug am liebsten gar nichts wissen wollen und sich – wenn überhaupt – erst dann damit befassen, wenn es gar nicht mehr anders geht. Sich rechtzeitig über einen Heimaufenthalt zu informieren, ist wirklich jedem zu empfehlen, für den ein Leben in einem Heim möglicherweise einmal in Betracht kommen wird. Häufig ist es so, dass nicht der alte mittlerweile pflegebedürftige Mensch sich informiert, sondern die Angehörigen.

Ist eine ambulante bzw. häusliche Pflege nicht oder nicht mehr sichergestellt und somit eine vollstationäre Pflegeheimunterbringung notwendig, setzen Sie sich mit den Sachbearbeitern für die Heimaufnahme oder mit der Pflegedienstleitung unserer nachstehenden Pflegeeinrichtungen in Verbindung.

Alten- und Pflegeheim Wosnitza, Steinmetzweg 11, 31167 Bockenem

• Heimleitung: Frau Evelyn Kilian, Telefon: 0 50 67 / 91 04 - 0

• Pflegedienstleitung: Frau Gisela Schünemann, Telefon 0 50 67 / 91 04 - 15 od. - 22


Haben Sie Fragen, wenn es um die Betreuung, Pflege und Leistungen der Heimbewohner geht, um die Größe und Ausstattung der Zimmer oder um die Freizeitgestaltung, stehen Ihnen unsere Heim-, Pflege- und Wohnbereichsleitungen gern zur Verfügung. Geht es um die eigentliche Anmeldung zur Heimaufnahme, setzen Sie sich mit den Sachbearbeitern der Heimaufnahme in Verbindung. Wir informieren Sie über die Unterbringung der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege, der Urlaubsaufnahme, der vollstationären Unterbringung oder evtl. über die Möglichkeit eines Probewohnens. Hier erhalten Sie Auskünfte über Wartezeiten, über Leistungsentgelte sowie über die Finanzierung.