Pflegestufen und Preise
Mit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes gibt es zu den
Pflegeleistungen der vollstationären Pflege, d. h. der Pflege im
Heim, durch die Pflegekasse oder andere Versicherungsträger
folgende Zuschüsse:
Pflegestufe 0 oder G keine Zuschüsse
Pflegestufe I 1.023,00 € / mtl.
Pflegestufe II 1.279,00 € / mtl.
Pflegestufe III 1.510,00 € / mtl.
in Härtefällen der Pflegestufe III 1.825,00 € / mtl.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung hat der Bewohner in
voller Höhe selbst zu tragen. Kann er diese Kosten für Unterkunft
und Verpflegung aus eigenen Mitteln (Renteneinkünfte, Sparvermögen)
nicht aufbringen, sollten Sie sich noch vor der Heimaufnahme an den
örtlich zuständigen Sozialhilfeträger Ihres bisherigen Wohnsitzes
(Landkreise oder selbstständige große Städte) wenden. Hier gilt die
Vermögensfreigrenze bei Alleinstehenden 2.600,00 € und bei
Verheirateten 3.214,00 €. Wer wegen einer Krankheit oder einer
Behinderung in einem Heim leben muss und die Kosten dafür nicht
tragen kann, sollte beim Sozialamt die Übernahme der ungedeckten
Heimkosten und einen angemessenen Barbetrag beantragen.
Auf eines möchten wir noch gerne hinweisen. Während eines
Beratungsgespräches stellen wir immer wieder fest, dass selten den
näheren Angehörigen eine Vollmacht über Haushaltsauflösung,
Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung sowie einer Zustimmung
zu ärztlichen Heil- und Behandlungsmaßnahmen vorliegt. Liegen
keinerlei Vollmachten vor, ist es oft unumgänglich einen Antrag auf
Betreuung beim Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Hildesheim zu
stellen.
Möchten Sie über eine anstehende Heimunterbringung weitere
Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen bei vorheriger
telefonischer Terminabsprache gern zur Verfügung (Heimleitung Tel.
0 50 67 / 91 04 - 0).
Was sollte ich vor einer Heimaufnahme wissen?
Den eigenen Haushalt oder das Zusammenleben in der Familie aufgeben
zu müssen, ist sicherlich ein schwerwiegender Entschluss. Es gibt
aber nun einmal Situationen, wo die häusliche bzw. ambulante Pflege
und Betreuung nicht mehr gewährleistet ist oder nicht
sichergestellt werden kann. In solchen Fallen ist die Konsequenz
eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Schon ein normaler
Umzug macht insbesondere älteren Menschen erheblich zu schaffen. Um
so problematischer wird das Ganze, wenn es sich nicht nur um den
Umzug von einer Wohnung in eine andere handelt, sondern um einen
Wechsel aus der vertrauten Umgebung in eine Alten- bzw.
Pflegeeinrichtung. Es ist verständlich, dass viele ältere Menschen
von einem Umzug am liebsten gar nichts wissen wollen und sich –
wenn überhaupt – erst dann damit befassen, wenn es gar nicht mehr
anders geht. Sich rechtzeitig über einen Heimaufenthalt zu
informieren, ist wirklich jedem zu empfehlen, für den ein Leben in
einem Heim möglicherweise einmal in Betracht kommen wird. Häufig
ist es so, dass nicht der alte mittlerweile pflegebedürftige Mensch
sich informiert, sondern die Angehörigen.
Ist eine ambulante bzw. häusliche Pflege nicht oder nicht mehr
sichergestellt und somit eine vollstationäre
Pflegeheimunterbringung notwendig, setzen Sie sich mit den
Sachbearbeitern für die Heimaufnahme oder mit der
Pflegedienstleitung unserer nachstehenden Pflegeeinrichtungen in
Verbindung.
Alten- und Pflegeheim Wosnitza, Steinmetzweg 11, 31167 Bockenem
• Heimleitung: Frau Evelyn Kilian, Telefon: 0 50 67 / 91 04 - 0
• Pflegedienstleitung: Frau Gisela Schünemann, Telefon 0 50 67 / 91
04 - 15 od. - 22
Haben Sie Fragen, wenn es um die Betreuung, Pflege und Leistungen
der Heimbewohner geht, um die Größe und Ausstattung der Zimmer oder
um die Freizeitgestaltung, stehen Ihnen unsere Heim-, Pflege- und
Wohnbereichsleitungen gern zur Verfügung. Geht es um die
eigentliche Anmeldung zur Heimaufnahme, setzen Sie sich mit den
Sachbearbeitern der Heimaufnahme in Verbindung. Wir informieren Sie
über die Unterbringung der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege, der
Urlaubsaufnahme, der vollstationären Unterbringung oder evtl. über
die Möglichkeit eines Probewohnens. Hier erhalten Sie Auskünfte
über Wartezeiten, über Leistungsentgelte sowie über die
Finanzierung.
